Herzlich willkommen, liebe Besucher auf meiner Seite.
Kennen Sie das auch?
Seit Wochen nehmen Sie sich vor, etwas zu erledigen, was auf der To-do-Liste schon lange ansteht. Aber immer wieder kommt etwas anderes dazwischen.
Mir ging es so mit dieser Idee, in Blogbeiträgen Themen anzusprechen, die mir wichtig sind und die Sie -so hoffe ich – interessieren.
Heute beginne ich endlich damit.
Als Struktur wähle ich das Muster Frage stellen und Antworten geben.
Und ich möchte darüber hinaus Ihnen sozusagen den Ball zuwerfen und Sie einladen, selber Fragen an mich zu richten, die ich Ihnen dann beantworten werde – so gut ich kann.
Sie wissen, dass ich als konfessionsfreier Theologe freie Trauungen, freie Beerdigungen und Kinderbegrüßungsfeiern anbiete. Darüber hinaus steht auch Kommunikations-Training in meinem Angebot.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um einen Theologen, der keiner Religion, d.h. Konfession angehört. Ich habe in Bayern (Erlangen) evangelische Theologie studiert und dieses Studium 1973 mit dem 1.und 1976 mit dem 2. Examen abgeschlossen.
Im Studium enthalten ist auch eine besondere Ausbildung als Redner für Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen.
Als Pfarrer der evangelisch-lutherischen Kirche habe ich bis 1981 in verschiedenen Gemeinden gearbeitet. Von 1981 bis 2010 war ich bis zur Pensionierung Pfarrer im Schuldienst. 2010 begann für mich als Studiendirektor der Ruhestand.
2013 trat ich aus der evangelisch-lutherischen Kirche von Bayern aus und biete seitdem meine Dienste als konfessionsfreier Theologe an.
Freier Redner kann sich jede Person nennen, die auf den verschiedensten Ebenen tätig ist:
Ob als Redner bei einem Firmenjubiläum, ob als Redner bei einer Hochzeit oder bei einer Beerdigung. Eine besondere Ausbildung dazu gibt es, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Es gibt etliche Gründe für die Wahl eines konfessionsfreien Theologen oder eines freien Redners:
- Unzufriedenheit und Enttäuschung mit der evangelischen oder katholischen Kirche. Der Missbrauchskandal in beiden Kirchen spielt eine bedeutsame Rolle.
- Viele Paare lehnen die Kirche zwar ab, bezeichnen sich aber dennoch als gläubig. Solche Paare möchten dann auch, dass ihr persönlicher Glaube in der Rede und Gestaltung der Feier durch einen konfessionsfreien Theologen zum Ausdruck kommt.
- Für einen Katholiken mit einer zurückliegenden Scheidung ist eine erneute Eheschließung nicht erlaubt.
- Einer der beiden Partner gehört einer anderen Religion an, z.B. dem Islam. Eine kirchliche Trauung ist dann in der evangelischen Kirche möglich. Auch in der katholischen Kirche ist eine Trauung möglich, allerdings ohne Eucharistiefeier, nur als Wortgottesdienst. Und der katholische Partner oder die katholische Partnerin muss versprechen, die Kinder katholisch zu erziehen.
- Der Ortspfarrer ist dem Hochzeitspaar derart unsympathisch, dass es einen konfessionsfreien Theologen wählt.
- Der Ortspfarrer besteht darauf, dass die Trauung in der Kirche stattfindet, das Brautpaar aber möchte z.B. in einem Schloss getraut werden. Aus Verärgerung über die Haltung ihres Ortspfarrers verzichtet das Paar auf eine kirchliche Trauung und sucht nach einem konfessionsfreien Theologen als Redner.
- Inhalt und Gestaltung einer Hochzeit oder Beerdigung werden vom Paar als persönlicher und lebensnaher bewertet, wenn sie ein freier Redner übernimmt.
Zahlen belegen den Trend, dass immer mehr Menschen, aus welchen Gründen auch immer, aus der Kirche austreten.
Im vergangen Jahr sind 221.390 aus der katholischen und ca. 220.000 Menschen aus der evangelischen Kirche ausgetreten.
Im Vergleich mit dem Jahr 2019 verringerte sich die Gesamtzahl der Kirchenaustritte in Deutschland um rund 100.000.
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie geschlossenen Ämter konnten Tausende ihre Kirchenmitgliedschaft nicht beenden (und mussten weiter Kirchensteuer zahlen). Bis heute kommt es zu Einschränkungen und langen Wartezeiten bei der Terminvergabe.
Trotz dieser erschwerten Bedingungen beim Kirchenaustritt liegt der Zahl der Ausstritte 2020 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2018.
Der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung liegt nun bei 26,7 %, der Anteil der Protestanten bei 24.3 %. Damit vertreten die Amtskirchen nur noch 51 % der Menschen in Deutschland.
Nein. Rechtsverbindlich ist nur eine standesamtliche Trauung.